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Vieles bleibt zurück.

1. Kluftbelegung
Unter Strahlern ist es allgemein üblich, eine Kluft für deren geplante Weiterbearbeitung zu kennzeichnen.
Diese Handlung wird
Kluftbelegung genannt.
Dies geschieht normalerweise mit einem, der mitgeführten Werkzeuge oder mit einer gut sichtbaren Visitenkarte oder einem Handzettel. Diese Zeichen werden "meistens" als
Tabuzone für andere Strahler anerkannt.
An diesem 1.Strahltag konnten wir ca. 100 grössere und kleinere Rauchquarzspitzen bergen - kein alltägliches Ereignis für uns Freizeitstrahler. Da am Sonntag in der Gemeinde Tujetsch nicht gestrahlt werden darf und wir zudem in einer Woche noch schwereres Werkzeug, wie Vorschlaghammer und Eisenkeile mitnehmen wollten, entschlossen wir uns mutig, unser gesamtes Instrumentarium hier zu lassen - dies in der Hoffnung, das die allgemein übliche Kluftbelegung von anderen zufällig vorbeikommenden Leuten als Tabuzone anerkannt und respektiert werden würde.
Unsere
Villa Barbara bekam anscheinend infolge Hangwasser "nasse Füsse". Deshalb mussten wir unbedingt zusätzlich einen Plastikschlauch für unsere nächste Packliste vormerken.
Wir hatten im Sinn, das nächste Mal die grosse Kluft zu entwässern, was sich in der Tat als nicht so einfach erwies. Zudem beschlossen Manfred und ich, am folgenden Samstag noch unseren gemeinsamen Arbeitskollegen Guido, welcher ein guten Kenner des Val Strem ist, in unser Projekt mit einzubeziehen. 
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